Staatlich anerkannt, in einem Jahr in Vollzeit
Weiterbildung zur Hygienefachkraft
Die Weiterbildung zur Hygienefachkraft befähigt Pflegefachpersonen, auf Grundlage der RKI-Empfehlungen und gesetzlicher Vorgaben fundierte Hygienemaßnahmen zu planen, umzusetzen und zu überwachen. Sie fördert praxisnahe Kompetenz zur Infektionsprävention in unterschiedlichen Versorgungsbereichen.
Inhalte
- Grundlagen der Hygiene und Mikrobiologie
- Grundlagen der Krankenhaushygiene
- Grundlagen der technischen Krankenhaushygiene und des Krankenhausbaues
- Grundlagen Krankenhausbetriebsorganisation
- Sozialwissenschaftliche Grundlagen
Dauer und Struktur
Die Weiterbildung richtet sich nach den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und ist nach der Verordnung der Landesregierung und des Sozialministeriums über die Weiterbildung und Prüfung zur Hygienefachkraft für Personen mit Berufserlaubnis nach dem Pflegeberufegesetz staatlich anerkannt. Sie gliedert sich in einen theoretischen Teil (720 Stunden) und in einen praktischen Teil, der verschiedene Praktika in verschiedenen Institutionen nach Wahl der Teilnehmenden im Umfang von insgesamt 30 Wochen enthält. Es wird empfohlen, das dreiwöchige Einführungspraktikum im Arbeitgeberkrankenhaus vor Beginn der Weiterbildung zu absolvieren. Alle Praktika müssen unter Anleitung einer Hygienefachkraft mit mind. 1 jähriger Berufserfahrung absolviert werden. Mindestens 6 Wochen in einem externen Krankenhaus und 4 Wochen in einem Labor eines Instituts für Hygiene und Mikrobiologie.
Zielgruppe und Voraussetzungen
Pflegefachpersonen mit einer Qualifikation gemäß Pflegeberufegesetz §1
Prüfung/Abschluss
Die schriftliche Prüfung besteht aus Klausuren, die nach jedem Ausbildungsabschnitt zu erbringen sind und einer Facharbeit. Die mündliche Prüfung findet beim Landesgesundheitsamt Stuttgart statt.
Anmeldung
Anmeldung über unsere Buchungswebsite.
Nach Erhalt unserer Buchungsbestätigung sind folgende Dokumente einzureichen:
- Lebenslauf mit Lichtbild
- Berufsabschluss (Kopie der Urkunde)
- Nachweis über zweijährige Berufstätigkeit
- Kostenübernahmeerklärung (Arbeitgeber)
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